Inhaber der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss erhalten ab einem vermittelten Finanzierungsvolumen von 100.000 € eine anteilige Erstattung der Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 0,15% der vermittelten Gesamtfinanzierungssumme (ohne KfW-Darlehen) pro Kind unter 18 Jahren, maximal jedoch 0,6%.
Ein Beispiel: eine Familie mit 2 Kindern erwirbt eine Immobilie zum Preis von 200.000 €. Die Notar- und Gerichtskosten betragen bis zu ca. 4.000 €. Es werden Darlehen von 200.000 € vermittelt, davon 50.000 € KfW-Darlehen. Die Kostenerstattung beträgt 150.000 € x 0,15% x 2 = 450 €.